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   VGH Bayern, 03.11.2010 - 7 ZB 10.2121   

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https://dejure.org/2010,16776
VGH Bayern, 03.11.2010 - 7 ZB 10.2121 (https://dejure.org/2010,16776)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.11.2010 - 7 ZB 10.2121 (https://dejure.org/2010,16776)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. November 2010 - 7 ZB 10.2121 (https://dejure.org/2010,16776)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ändert sich bei einem Krankenhaus, in dem Rundfunkempfangsgeräte bereitgehalten werden, die nach Maßgabe des § 5 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 RGebStV von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind, lediglich der Rechtsträger des Krankenhauses und tritt an die Stelle einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung von Rundfunkempfangsgeräten eines Krankenhauses von der Rundfunkgebührenpflicht nach Änderung des Rechtsträgers des Krankenhauses; Befreiung von Rundfunkempfangsgeräten eines Krankenhauses mit öffentlich-rechtlichem Träger von der Rundfunkgebührenpflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befreiung von Rundfunkempfangsgeräten eines Krankenhauses von der Rundfunkgebührenpflicht nach Änderung des Rechtsträgers des Krankenhauses; Befreiung von Rundfunkempfangsgeräten eines Krankenhauses mit öffentlich-rechtlichem Träger von der Rundfunkgebührenpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    GEZ-Befreiung bleibt bei Umwandlung öffentlicher Kliniken bestehen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rundfunkgeräte in Krankenhäusern gebührenfrei - Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht geht auf selbständiges Kommunalunternehmen über

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 03.11.2010 - 7 ZB 10.2120

    Fortgeltung der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei Wechsel des

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2010 - 7 ZB 10.2121
    Mit Wirkung ab 1. Januar 2008 wandelte der Landkreis das Kreiskrankenhaus B. (zusammen mit dem ebenfalls als Regiebetrieb geführten Kreiskrankenhaus M.; siehe hierzu das Parallelverfahren 7 ZB 10.2120) auf der Grundlage des Art. 77 der Bayerischen Landkreisordnung im Weg der Gesamtrechtsnachfolge in die Klägerin - einem selbständigen Unternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) - um.
  • VGH Bayern, 03.11.2010 - 7 ZB 10.2120

    Fortgeltung der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei Wechsel des

    Mit Wirkung ab 1. Januar 2008 wandelte der Landkreis das Kreiskrankenhaus M. (zusammen mit dem ebenfalls als Regiebetrieb geführten Kreiskrankenhaus B.; siehe hierzu das Parallelverfahren 7 ZB 10.2121) auf der Grundlage des Art. 77 der Bayerischen Landkreisordnung im Weg der Gesamtrechtsnachfolge in die Klägerin - einem selbständigen Unternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) - um.
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